Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubswochenende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubswochenende

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo frau bader, in meinem aussertariflichen vertrag ist vereinbart, dass ich zu wochenendarbeit und mehrstunden herangezogen werden kann. in einem kindergarten, welcher mo. -fr. von 7 - 19.30 geöffnet ist. meine arbeitszeit ist von 8:30 bis 15:00, inkl. 30 min. pause. nun liegt unser sommerfest in diesem jahr auf einem begehrten urlaubswochenende und manche müssen ihr vorurlaubs- bzw. nachurlaubswochenende opfern und haben sich beschwert, weil man ja so plant, dass man immer schon freitags losfährt bzw. sonntags erst zurück kommt. meine chefin sagte nun, dass wir aber im zweifellsfall sogar verpflichtet sind beide wochenenden draufzuzahlen, stimmt das? ich habe vor jahren nach tarif im schichtdienst gearbeitet und da urften wir immer das eine oder andere wochenende (vor dem urlaub oder danach) frei haben. vorausgesetzt der urlaub umfasste mo. - fr. liebe grüsse aus hamburg und jetzt schon mal einen schönen sommerurlaub wünscht ihnen Nadine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, was ist die Frage? Ob Ihre Ag Sie verpflichten darf, am Sommerfest zu arbeiten? Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.