Mitglied inaktiv
hallo frau bader, in meinem aussertariflichen vertrag ist vereinbart, dass ich zu wochenendarbeit und mehrstunden herangezogen werden kann. in einem kindergarten, welcher mo. -fr. von 7 - 19.30 geöffnet ist. meine arbeitszeit ist von 8:30 bis 15:00, inkl. 30 min. pause. nun liegt unser sommerfest in diesem jahr auf einem begehrten urlaubswochenende und manche müssen ihr vorurlaubs- bzw. nachurlaubswochenende opfern und haben sich beschwert, weil man ja so plant, dass man immer schon freitags losfährt bzw. sonntags erst zurück kommt. meine chefin sagte nun, dass wir aber im zweifellsfall sogar verpflichtet sind beide wochenenden draufzuzahlen, stimmt das? ich habe vor jahren nach tarif im schichtdienst gearbeitet und da urften wir immer das eine oder andere wochenende (vor dem urlaub oder danach) frei haben. vorausgesetzt der urlaub umfasste mo. - fr. liebe grüsse aus hamburg und jetzt schon mal einen schönen sommerurlaub wünscht ihnen Nadine
Hallo, was ist die Frage? Ob Ihre Ag Sie verpflichten darf, am Sommerfest zu arbeiten? Liebe Grüsse, NB
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