Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsberechnung

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Hallo Fr. Bader, - während der Elternzeit meines ersten Kindes bin ich im Jahr 2006 seitdem 28.08. Teilzeit (30 Std./Woche) arbeiten gegangen - am 14.03.2008 wurde dann mein 2.Kind geboren; das 3.Jahr Elternzeit meines 1. Kindes ging bis zum 8. Mai 2008 die Mutterschutzfrist vom Kleinen ging bis zum 20.05.2008 (der Urlaub konnte aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht genommen werden) - in diesem Jahr möchte ich wieder ab dem 15.09.2009 während der Elternzeit 30 Std./Woche Teilzeit arbeiten gehen Können Sie mir bitte für die Jahre 2006, 2008 und 2009 sagen, wie viel zwölftel Urlaub mir jeweils anteilig zustehen? Ich bekomme 26 Tage/Jahr. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


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