Hallo, mein Mann hat aus erster Ehe zwei Kinder (gerade 18 und 16 J.). Der ältere lebt in unserem Haushalt. Wir haben 2 gemeinsame Kinder (5 und 2 J.), die ebenfalls in unserem Haushalt leben. Mein Mann zahlt seinem jüngeren Sohn Unterhalt. Unsere 3 Kinder im Haushalt wurden in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Der Große macht eine schulische Ausbildung ohne Geld zu verdienen und müsste (eventuelle) BaföG-Zahlungen zurückerstatten, weshalb er keine beantragt hat. Das 5-jährige Kind geht in die Kita, das 2-jährige wird von mir zu Hause betreut. Die Ex-Frau zahlte in den letzten 10 Jahren und zahlt bisher keinerlei Unterhalt an ihren älteren Sohn, weil sie aktuell angeblich nicht erwerbstätig ist. Auch als sie Einkommen hatte (bevor wir gemeinsame Kinder hatten), haben wir keinerlei Unterhalt von ihr bekommen und dies "um des lieben Friedens willen" so belassen und den gezahlten Unterhalt lt.DüTa um 100€ gekürzt. Wir haben weder eine aktuelle Adresse noch anderweitige Kontaktmöglichkeiten, um dies zu klären. Der Wunsch nach Kontakt besteht auf beiden Seiten nur geringfügig bis gar nicht. Nun wurde uns gerade nach der letzten Berechnung (die wir nicht einsehen durften) mitgeteilt, dass wir unsere gesteigerten Lebenshaltungskosten für eine 5-köpfige Familie (Haus-Kredit, PKW zur Arbeit, Kita, Fahrtkosten des Sohnes zur Schule,usw.) nicht berücksichtigen lassen können UND dass der Kindesunterhalt aller Kinder sowieso nur zu 98% gedeckt ist. Das Amt verlangt aber weitere hohe Unterhaltsrückzahlungen von uns(Ex-Frau hat Geld beim Amt beantragt, weil sie durch Erwerbslosigkeit gesteigerten Bedarf hatte), denen wir zwar nachkommen werden/wollen, aber nicht in der Höhe, die verlangt wird, leisten können. Der von uns angebotene Satz wurde als nicht akzeptabel zurückgewiesen. Aber das Amt hat doch selber festgestellt, dass die Bezüge meines Mannes nicht ausreichen, um den Kindesunterhalt zu decken. Mein Lebensunterhalt wurde ja in keiner der ganzen Berechnungen berücksichtigt, so dass ich quasi überhaupt keinen Lebensunterhalt aus der gemeinsamen Familienkasse beziehen kann. Nun meine Fragen: - wer berechnet einen Mangelfall (ich gehe davon aus, dass einer besteht)? - Haben wir ein Recht auf Einsicht der Aktenlage und vor allem der Berechnungen? Wir müssen ja alles vorlegen, aber dürfen nicht einsehen, wie damit gerechnet wird. - muss der nun volljährige Sohn eine Beistandsschaft beantragen um Unterhalt beantragen zu können? -Kann das Amt einen zahlungswilligen KV vor Gericht ziehen, weil die Raten für die Rückzahlungen angeblich zu niedrig sind? - Steht mir als Ehefrau eine Unterstützung zu, die meinen Lebensunterhalt sichert? Oder muss ich nun eine teure Tagesmutter für das 2-Jährige organisieren und dann diese und meinen Unterhalt von dem Geld, das ich dann verdienen gehen kann, bezahlen? Ich blicke da nicht mehr durch... Vielen Dank für die Hilfe! MfG
von LJsMama am 13.06.2012, 14:20