Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsverzug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhaltsverzug

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, in wiefern kann man den Verzug von Unterhaltszahlungen vor Gericht geltend machen? Ich bin im Januar 2004 ausgezogen, für unseren Sohn zahlt er seit Februar 2004 und für mich wäre er auch unterhaltspflichtig,obwohl wir nicht verheiratet waren, da unser Sohn erst 1 jahr alt ist, aber er weigert sich zu zahlen. Gilt der Verzug ab dem Datum der Kenntnis, des Auszugs oder wirklich erst ab Zugang durch den Gerichtsvollzieher oder ähnlichem? LG und ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wann hast Du ihm Deine Unterhaltsforderung (nachweisbar) angezeigt, also ab wann hast Du Deinen / Euren Unterhalt geltend gemacht? Unterhalt kann nicht rückwirkend gefordert werden. Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.