Mitglied inaktiv
Hallo, in wiefern kann man den Verzug von Unterhaltszahlungen vor Gericht geltend machen? Ich bin im Januar 2004 ausgezogen, für unseren Sohn zahlt er seit Februar 2004 und für mich wäre er auch unterhaltspflichtig,obwohl wir nicht verheiratet waren, da unser Sohn erst 1 jahr alt ist, aber er weigert sich zu zahlen. Gilt der Verzug ab dem Datum der Kenntnis, des Auszugs oder wirklich erst ab Zugang durch den Gerichtsvollzieher oder ähnlichem? LG und ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Hallo, ab Geltendmachung der Forderung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wann hast Du ihm Deine Unterhaltsforderung (nachweisbar) angezeigt, also ab wann hast Du Deinen / Euren Unterhalt geltend gemacht? Unterhalt kann nicht rückwirkend gefordert werden. Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)