Mitglied inaktiv
HAllo Frau BAder Der leiblich Vater meiner Tochter ist vom Gericht verurteilt worden wegen Unterhaltspflichverletzung. Nun muss er zudem die schuld von knapp 6000 euro an uns zurückzahlen, kann aber in raten (mon. 100 € ) zahlen. In dem schreiben steht drin,dass die erste Zahlung im Mai erfolgen muss. Zahlt er dies direkt an mich oder an das Gericht? Und was ist wenn kein Zahlung erfolgt? (ich hatte bis jetzt keinen Anwalt diesbezüglich) Danke !
Hallo, an Sie-das Gericht hat damit nichts mehr zu tun. Liebe Grüsse, NB
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