Ikmam
Guten Tag Frau Bader ! Was passiert, wenn der KV zwei Teilzeitverträge hat, die sich zu einer vollen Arbeitswoche ergänzen, er vor Gericht bei der Verhandlung wegen Kindesunterhalt nur einen davon vorlegt und den anderen "unterschlägt" und man ihm den anderen nachweisen kann ? Fällt das nur unter "Glück gehabt" für die Kinder oder hat der Versuch zu täuschen für den KV noch weitere Konsequenzen ? Danke für Ihre Antwort, viele Grüße, Ikmam
Hallo, anzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, Betrug und Prozessbetrug. Neues Verfahren wegen Unterhalt Liebe Grüsse,NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss