Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalszahlungen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalszahlungen

Mitglied inaktiv

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Hallo! ich habe eine frage! ich bin 20jahre beginne bald meine ausbildung und meine ex-freundin ist schwanger! bei einer ausbildungsvergütung von brutto ca. 650 euro ( wohne bei meinen eltern)bin ich da zur unterhaltungszahlung verpflichtet und wenn ja in welcher höhe?? werden geldanlage in fonds oder aktien meinem vermögen angerechnet und können sie zur unterhaltszahlung dienen? bzw. was würde passieren wenn ich die vaterschaft nicht anerkennen würde? hoffe auf antowrt! danke aememb


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann wird sie wohl eine Vaterschaftsklage machen-und dann wird ein Test gemacht. Lohnt also nur, wenn an nicht sicher ist. Sie selber hat bis zum 3. LJ des Kindes evtl. einen Anspruch, das Kind selber auf jeden Fall. Schauen Sie soch mal unter dem Stichwort Düsseldorfer TAbelle. Bei einer geringen Ausbildungsvergütung wird kein U zu zahlen sein, in wiefern Vermögen herangezogen wird, hängt vom Einzelfall ab. Evtl. können auch Ihre Eltern unterhaltspflichtig sein Gruß, NB


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