Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ungangsrecht 9 monate altes Baby

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ungangsrecht 9 monate altes Baby

Amira Haase

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Hallo, der KV und ich sind seit der Schwangerschaft getrennt und unsere 9 Monate alte Tochter wohnt bei mir. Er wohnt in einer WG. Er sieht sie meist zwei mal pro Woche und geht bisher fast ausschließlich mit ihr spazieren. Er meinte er möchte sie öfter sehen, haben es letztens probiert und sie muss sich erst daran gewöhnen. Er meinte er möchte auch dass sie bei ihm schläft. Ich stille meine Tochter aber in den Schlaf, abgesehen davon kennt sie nur meine Wohnung und nur die Schlafsituation von mir. Kann er das verlangen dass sie bei ihm schläft? Immerhin ist sie ja noch nicht mal ein Jahr alt. Er wohnt auch 30 Minuten von uns entfernt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein gestilltes Baby in diesem Alter wird tendenziell eher nicht beim Vater übernachten. Die Grundregel lautet, dass es für das Kind gut ist, wenn häufiger und kurzer Umgang stattfindet. Liebe Grüße NB


zweizwerge

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Verlangen kann er natürlich viel, aber solange Du nachts stillst, ist es unwahrscheinlich, dass einm Richter entscheidet, dass sie bei ihm übernachten soll.


cube

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Aktuell wird er eine Übernachtung nicht verlangen/erzwingen können. Allerdings hat er gute Chancen, sie öfter sehen zu dürfen - das würde nämlich der Bindung entgegenkommen und wäre bei einem so jungen Kind auch der Weg, den man gehen sollte. Ebenso, dass er sie dann auch mit zu sich nehmen darf (ohne Übernachtung). Wenn er es also ernst meint mit dem Umgang, wirst du dich darauf einrichten müssen, dass der Umgang mehr bzw. länger wird. Ich würde an deiner Stelle proaktiv zum JA gehen und das dort regeln lassen. Das wäre auf jeden Fall dem vorzuziehen, dass er sich einen Anwalt nimmt, um Umgang zu erweitern.


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