Mitglied inaktiv
Hallo, nochmals zu meiner Frage mit der "Umkleidekabine". Entschuldigung ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich meinte wenn die Kinder ihre Schuhe wechseln und Jacke etc. aus. Da ist meine Tochter vom Hocker gefallen, weil sie unbedingt hoch klettern wollte. Wo drunter zählt das? Ist das noch ein Wegeunfall, und muss ich das im Kiga anzeigen für das Unfallbuch oder fällt es unter "Privates Pech" . Ich hoffe diesmal habe ich mich besser ausgedrückt.....:) Danke für Ihre Arbeit Ina Baumann
Hallo, jetzt habe ich es verstanden! Wenn die kleine sich verletzt hat und einen Arzt aufsuchen musste, läuft das nach meiner Meinung über den Kindergarten, weil es ja auf dem Weg von zuhause in den Kindergarten passiert ist. Ich wurde es, falls etwas Schlimmeres passiert es, auf jeden Fall der Kindergartenleitung mitteilen. Liebe Grüße, NB
Venuilia
Hallo, ich arbeite in einer D-Arztpraxis Unfallchirurgie.... ein kigaunfall ist: wenn du die haustür (NICHT wohnungstür) oder beim Haus das grundstück verlassen hast bis du wieder zurück auf dem grundstück zu hause bist versichert über die unfallkasse, es ist egal was sie tut oder macht ob es verboten ist oder nicht. bei uns erwachsenen ist das anders, wenn wir uns in der pause ein brot schmieren und uns in den finger schneiden ist das bei uns kein arbeitsunfall aber bei den kindern ist alles versichert bis sie wieder zu hause sind........du musst es nur melden wenn du beim arzt warst oder gehst innerhalb 1 woche sonst nicht. Gruß Nicky
Mitglied inaktiv
Danke schön
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