Toesken
guten abend! die frage passt hier vll nicht so ganz, aber ich weiß grad auch nicht wo ich sie sonst stellen soll... darf der vermieter bei unerlaubter/nicht genehmigter untervermietung den mietvertrag kündigen bzw. fristlos kündigen? und was bedeutet fristlose kündigung. muss mich gerade nämlich maßlos über meinen mieter ärgern und das kann ja nicht gut für meinen bauchzerg sein ;) danke für die hilfe! vlg, toesken :)
Mitglied inaktiv
auch wenn du schwanger bist, hat das mit rub nichts zu tun und frau bader wird nicht antworten.... hast du keinen rechtsschutz für eigentümer? die sollten dir die frage sogar am telefon beantworten können.
Nijsseni
Fristgerecht - mit einer entsprechend vereinbarten Frist von zb 3 Monaten Fristlos - von heute auf morgen wird der entsprechende Vertrag gekündigt werden. Das muss der Verhältnismäßigkeit entsprechen.,nur weil jemand mit seinem Freund oder freundin zusammengezogen ist und die dich nicht informiert hat, willst du ihn doch kaum aus der Wohnung werfen oder? Anschreiben und Fristen setzen wäre wohl der richtige weg und so schlimm ist das ja wohl auch nicht, oder ?
Toesken
danke für die antworten bezüglich der fristen. ich weiß allerdings nicht, wie du darauf kommst, dass mein mieter mit seiner freundin zusammengezogen ist. der hat die wohnung einfach so an komplett fremde leute "vermietet". das finde ich sehr wohl schlimm!
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