Jenny301
Hallo, meine Arbeitszeit wurde von 8 auf 4 Stunden reduziert (teilweises BV). Vor dem Berufsverbot hatte ich ca. 50 Überstunden auf meinem Stundenkonto. welche mein Arbeitgeber nun mit den BV verrechnet will. Ist dies in Ordnung oder kann ich die Überstunden behalten bis ich aus der Elternzeit komme? Vielen Dank.
Hallo, es kommt darauf an, was im vertrag geregelt ist. Grds. kann er das nicht, wenn nicht vereinbart ist, dass man die Überstunden abfeiert u dies beantragt war. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Überstunden dürfen nur verrechnet werden wenn Du diese bereits bevor das BV ausgesprochen wurde beantragt und genehmigt hattest. Sonst müssen die wie Urlaub auch bestehen bleiben. LG Sabine
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