Mitglied inaktiv
Hallo, meinem Mann wurde das Übergangsgeld, das er in den letzten Jahren von der Berufsgenossenschaft in Folge eines Unfalls im Rahmen einer Ausbildung gezahlt bekommen hat, von der Elterngeldstelle nicht angerechnet. Er erhält nun demnächst nur den Mindestsatz von 300 Euro. Ist das so richitg? Immerhin hat er er ja 1065 Euro jeden Monat erhalten und somit ein Einkommen gehabt. Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen, denn von den Sachbearbeitern konnte uns niemand erkären, weshalb das so ist, da sie (nach eigener Aussage!) vollkommen überfordert mit den ANträgen und den verschiedenen Berechnungsvarianten sind. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!
Hallo, soweit ich weiß, ist Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung wie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld und fließt nicht in die Berechnung fürs Elterngeld mit ein. Liebe Grüsse, NB
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