Mitglied inaktiv
Hallo, meinem Mann wurde das Übergangsgeld, das er in den letzten Jahren von der Berufsgenossenschaft in Folge eines Unfalls im Rahmen einer Ausbildung gezahlt bekommen hat, von der Elterngeldstelle nicht angerechnet. Er erhält nun demnächst nur den Mindestsatz von 300 Euro. Ist das so richitg? Immerhin hat er er ja 1065 Euro jeden Monat erhalten und somit ein Einkommen gehabt. Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen, denn von den Sachbearbeitern konnte uns niemand erkären, weshalb das so ist, da sie (nach eigener Aussage!) vollkommen überfordert mit den ANträgen und den verschiedenen Berechnungsvarianten sind. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!
Hallo, soweit ich weiß, ist Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung wie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld und fließt nicht in die Berechnung fürs Elterngeld mit ein. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot