Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: .

bianca_0406

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Hallo Frau Bader Ich bin jetzt in der 9ssw Mein Arbeitgeber weiß noch nicht über die ss Bescheid da ich bis zur 12ssw damit warten möchte. Jetzt habe ich mitbekommen das auch ein arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen darf. Wann darf er dies tun ? Sobald er davon mitbekommt? Auch ohne einen Grund?


USmama

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"Auch ohne einen Grund? " Na Du bist ja niedlich.....


Mitglied inaktiv

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Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit erstellen und alle Gefährdungen ermitteln. Wenn Gefährdungen vorliegen, sind Maßnahmen zu ergreifen, um diese auszuschließen: durch Änderung der Arbeitsbedingungen, Änderung von Arbeitszeiten oder Umsetzung an einen Ersatzarbeitsplatz. Wenn dies alles nachweislich nicht genügt, erst dann kommt eine Freistellung als letzte Möglichkeit in Betracht. Solange du die Schwangerschaft nicht bekannt gibst, gibt es auch keinerlei Maßnahmen, erst recht kein BV.


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