bianca_0406
Hallo Frau Bader Ich bin jetzt in der 9ssw Mein Arbeitgeber weiß noch nicht über die ss Bescheid da ich bis zur 12ssw damit warten möchte. Jetzt habe ich mitbekommen das auch ein arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen darf. Wann darf er dies tun ? Sobald er davon mitbekommt? Auch ohne einen Grund?
Hallo, wenn eine Gefahr für Mutter u Kind droht. Liebe Grüße NB
USmama
"Auch ohne einen Grund? " Na Du bist ja niedlich.....
Mitglied inaktiv
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit erstellen und alle Gefährdungen ermitteln. Wenn Gefährdungen vorliegen, sind Maßnahmen zu ergreifen, um diese auszuschließen: durch Änderung der Arbeitsbedingungen, Änderung von Arbeitszeiten oder Umsetzung an einen Ersatzarbeitsplatz. Wenn dies alles nachweislich nicht genügt, erst dann kommt eine Freistellung als letzte Möglichkeit in Betracht. Solange du die Schwangerschaft nicht bekannt gibst, gibt es auch keinerlei Maßnahmen, erst recht kein BV.
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe