Frage: Teilsorgerecht

Hallo, ich bin verheiratet,lebe seit Mai in Scheidung,der Ehemann ist nicht der Vater des Kindes,der Kindsvater steht zu seinem kind,ist das Kind ehelich?Hat der leibliche Vater Rechte?

Mitglied inaktiv - 25.09.2000, 16:07



Antwort auf: Teilsorgerecht

Liebe Kathrin, wenn das Kind vor der Scheidung gezeugt wurde, wird es vom Gesetzgeber als ehelich behandelt. Dann muß die Ehelichkeit angefochten werden. Erst dann hat der leibliche Vater Rechte und Pflichten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2000



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