Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teil zwei zur Frage?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Teil zwei zur Frage?

Murmel-enomiS

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Wenn das klappt mit der schwangerschaft und ich dann ins beschaftigungverbot gehe , wer das im Juli 2013 . Mein Sohn wurde ab August 2013 in eine Kita gehen kann ich den Platz dann noch kundigen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie Sie kündigen können, hängt von dem Vertrag und der Satzung ab. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Zu den normalen Fristen die dann im Vetrag der KITA stehen sicherlich.


Murmel-enomiS

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Danke. Warte dann mal ab was im Vertrag steht.


Sternenschnuppe

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Ich sag mal so : Sicherlich hast Du Recht, er bekommt es ersetzt, aber es hat einen faden Beigeschmack.


Sternenschnuppe

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Ah, meine Antwort gehört zur unteren Frage von Dir, Sorry, verrutscht


Murmel-enomiS

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Das stimmt es hat einen Faden Beigeschmack aber deshalb auf das Kind verzichten mochte ich auch nicht und auf das Geld ist auch schlecht, es ist ja nicht wenig , ist ja nicht nur der Arbeitslohn davon wird ja dann auch das elterngeld berechnet.


Sternenschnuppe

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Stimmt. Aber so ein BV zu planen, Teilzeit rückgängig zu machen,.... , Du musst Dich gut dabei fühlen. Wenn dem so ist, dann mach es rückgängig. Bir war es Zufall dass es so kam, weil mein AG sich weigerte mir die TZ zu bestätigen. Bin dan nur durch Zufall "rechtzeitig" schwanger geworden durch Kinderwunschbehandlung ( wir dachten wir brauchen länger ) und bekam as BV dann zum Vollzeitlohn.


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