Mitglied inaktiv
Ich habe folgende Frage: wenn man nach 9 monatiger Beschäftigung ein Beschäftigungsverbot bekommen hat aufgrund von Schwangerschaft und im Tarifvertrag aufgeführt wurde, dass man nach 12 Monaten eine Erhöhung in die nächste Lohnstufe bekommen müsste (von Stufe 1 zu Stufe 2), ist man dann davon ausgeschlossen, weil man im Beschäftigungsverbot ist?
Hallo, nein. Liebe Grüße NB
Sternschnuppe 84
Nein,wenn du ein bv hast läuft alles so wie wenn du arbeiten würdest und es im Vertrag steht. Ich wurde während meines bv mehrere Male hochgestuft und umgruppiert ;-)
Mitglied inaktiv
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe (ohne mich abzusichern) dort angerufen und es war deren Fehler. Das heißt, für alle anderen die es interessiert, natürlich bekommt man das auch im BV automatisch. Juchhu!
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?