Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stuerklassenwechsel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stuerklassenwechsel

silvic

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Hallo Frau Bader, wir erwarten unser zweites Kind im Sept. und würden gerne diesen Monat noch die Steuerklassen wechseln (7Monate Frist vor MuSCH), damit ich dann mehr Elterngeld 2016 bekomme. Zur Zeit Steurklassen 4/4 - würden dann zu 3/5 wechseln. 1.) Wenn ich es richtig verstehe, haben wir dadurch in diesem Jahr zwar insgesamt gerningeres Nettoeinkommen, aber dies wird mit der Steuererklärung am Ende des Jahres wieder korrigiert, somit hätten wir dieses Jahr kein Nachteil und im nächsten Jahr höheres Elterngeld, korrekt? Wir würden dann Anfang nächsten Jahres die Steuerklassen wieder zurückwechseln (4/4) . 2.) Meine Frage ist nun, ob wir durch das höhere Elterngeld im nächsten Jahr irgendeinen steuerlichen Nachteil haben? Freunde von uns meinten, sie mussten sehr viel Steuern nachzahlen und dieser ganze Wechsel bring eh nichts, weil man am Ende das Plus eh wieder zurückzahlen muss, also quasi über die ganzen Jahre überhaupt kein Vorteil hat?? Vielen Dank!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ob es korregiert wird, kann ich Ihnen auf die Ferne nicht sagen. 2. Das hängt vom verdienst der Eheleute insgesamt ab. Liebe Grüße NB


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