Mitglied inaktiv
Hallo ! Ich war damals mit meinem Sohn seinem Vater verheiratet (haben in Tuensien geheiratet-nach deutschem Recht anerkannt-nach deutschem Recht geschieden).Er ist Tunesier(er hat mittlerweile eine Niederlassung?),ich deutsch.Das Kind wurde in Deutschland geboren. Bis jetzt glaubte ich,das das Kind sowohl meine auch seine Staatsbürgerschaft hat. Nun wurde mir erzählt,das dies nicht so ist. Auf der Geburtsurkunde ist nichts vermerkt. Wir haben auch nie irgendwas eintragen lassen. Auf dem tunesischem Konsulat haben die mir keine Auskunft gegeben. Ist es so,das er 2 Jahre Zeit gehabt hätte,ihn in seinen Ausweis eintragen zu lassen oder seine Staatsbürgerschaft für seinen Sohn zu beantragen? Wo erfrage ich den sowas? Danke für ihre Hilfe Sandra
Hallo, dazu habe ich eine Telefonnummer beim Bundesverwaltungsamt gefunden: Ansprechpartner/-innen: Doris Charon Telefon: 0228 99 358 4173 Fax: 0228 99 358 2846 E-MailE-Mail: Doris.Charon@bva.bund.de Adresse(n): Postanschrift: Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Deutschland Viel Glück, NB
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