Mitglied inaktiv
der vater meines kindes (wir sind nicht verheiratet, haben getrennte wohnungen und haben keine eheähnliche gemeinschaft)bezahlt kindesunterhalt,verrechnet freiwillig nicht das halbe kindergeld und unterstützt mich auch sonst wenn es von nöten ist.trotzdem reicht es vorn und hinten nicht.nun meine frage:wenn ich jetzt sozialhilfe beantrage,muß dann mein freund seine einkünfte offenlegen und mir betreuungsunterhalt bezahlen(was er nur geringfügig könnte und ich auch gar nicht will)oder steht mir sozialhilfe zu?
Hallo, natürlich muss er erst Unterhalt zahlen, bevor der Staat für Sie aufkommt! Erst wenn er das nicht kann, greift der Staat ein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, gebe mal oben in diesem forum den begriff "sozialhilfe" ein und klicke dann auf suche! da hat am 14.10. TAMARA genau das gleiche gefragt wie du. auf ihre frage haben viele geantwortet unter anderem auch frau bader! da steht alles was du wissen möchtest!! liebe grüsse
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