Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe vor einigen Monaten aufgrund bestimmter Ereignisse das alleinige Sorgerecht für meine Tochter beantragt. Nun hat sich die Situation aber entscheidend geändert. Meine Anwältin sagte gerade, wenn ich den Antrag jetzt zurückziehe, kostet es mich 250 Euro. Ich hab jetzt aber vergessen zu fragen, wie ist es denn mit den Kosten für den gegnerischen Anwalt? Muss ich die auch zahlen? Theoretisch hätte mein Ex sich ja keinen Anwalt nehmen müssen. Das war auch alles noch nicht bei Gericht, PKH wurde auch noch nicht bewilligt und es ist auch unklar, ob das überhaupt passieren wird. Vielen Dank im Voraus und Gruß Vivi
Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Liebe Grüsse, NB
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