Mitglied inaktiv
Hallo, im Protokoll (1. Quartal 2009) vom Amtsgericht heisst es: "...die Parteien sind weiterhin einig, dass der durchschnittliche Mehrbedarf für den Sportleistungskurs, einschliesslich Kontaktlinsen, 130,- € im Monat beträgt". Nun wird die hälftige Beteiligung (225,- €) für eine Kursfahrt angefordert. Diese Kursfahrt ist im Lehrplan Sport SII von Rhld. Pfalz, sowie in der Kursbeschreibung des Gymnasiums bereits Bestandteil der Kursbeschreibung und mit einer verbindlichen Teilnahme verbunden. Auch sind die Kosten im Vorhinein absehbar, da es nicht die erste Durchführung dieses Leistungskurses an diesem Gymnasium ist. Sind die geforderten Kosten Sonderbedarf, oder bereits mit der Mehrbedarfszahlung abgedeckt.Herzlichen Dank im Voraus für die Antwort.
Hallo, bitte den sachbearbeitenden Anwalt fragen Liebe Grüsse, NB
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