Mitglied inaktiv
Hallo ! Wie ist das wenn ein Unterhaltspflichtiger mit neuer Partnerin zusammenlebt . Ich hab jetzt schon öfter gelesen und gehört das sich dann der Selbstbehalt um bis zu 25 % vermindern kann ! Ist das generell so oder gibt es da bestimmte Vorraussetzungen zb daß sie mit im Mietvertrag stehen muß oder so ? LG Jessica
Mitglied inaktiv
Hallo! Das ist erstmal nur so, wenn die Miete unter 360 euro liegt, da diese im Selbstbehalt bereits enthalten ist. Gruss Dana
Mitglied inaktiv
Hallo ! Wenn die Miete 400 Euro beträgt muß ja rein theoretisch jeder 200 Euro zahlen und damit hätte der Unterhaltspflichtige ja 160 Euro ersparnis ! Würde das dann vom Selbstbehalt abgezogen werden ? LG Jessica
Mitglied inaktiv
Hallo! Das kommt ganz darauf an, was du verdienst, aber meist geschieht dieses sowieso nur auf Antrag der Gegenseite.
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit