Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Seit Januar BV...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Seit Januar BV...

Sunshine023

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Hallo Frau Bader, ich bin seit dem 14.1.zu Hause...Ich war erst ca.5 Wochen krank und bin dann übergangslos in das Beschäftigungsverbot. Da ist jetzt meine Frage,habe ich Anspruch auf Urlaub?Bin ja wenn man es so nimmt seit Anfang des Jahres zu Hause. Wie spreche ich das am besten bei meinem AG an? Dann noch eine Frage,ab wann beantrage ich Mutterschaftsgeld und Elterngeld und wo?Beim Arbeitgeber?Komme ich automatisch in den Mutterschutz oder muss ich das auch beantragen? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie haben Anspruch auf Urlaub bis einschließlich für den Monat, in welchem der Mutterschutz endet. 2. Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse, den Zuschuss zahlt der Arbeitgeber, dies alles ohne Antrag. 3. Das Elterngeld muss man bei der Elterngeldstelle (Stadtverwaltung) beantragen. Liebe Grüße, NB


sternenfee75

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Man bekommt frühestens 7 Wochen vor Et einen Schein vom Arzt, den gibt man bei der Kk ab, die regeln den Rest wegen dem Mutterschutzgeld. Eg kann erst nach Geburt beantragt werden, da braucht man die Geburtsurkunde.


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