Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sehr wichtig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sehr wichtig

Mitglied inaktiv

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Hallo, Was können wir dagegen unternehmen? ich habe dem Chef meines Partners, mit deren Wissen, eine Email geschickt und ihn gebeten uns den AV auszuhändigen. Er wurde heute gekündigt, mit der Begründung: "Das brauch er sich nicht gefallen lassen" (der Chef). Und er hat keine Beweise (weder das er angestellt war, noch das er gekündigt wurde). Ist das Zulässig und hat ein AN gegenüber dem AG keine Rechte? Danke


Mitglied inaktiv

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Vom Arbeitsvertrag hätte er einen Durchschlag rausgeben müssen, ausserdem werden Kündigungen immer schriftlich gemacht. Der Chef ist m.E. im Unrecht. Gibt es einen Betriebsrat in der Firma? Ich empfehle, weiterhin zur Arbeit zu gehen und sich arbeitswillig zu zeigen, sonst behauptet der Chef nachher noch, der AN wäre ohne Entschuldigung der Arbeit fern geblieben. LG Lydia


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