Mitglied inaktiv
Hallo, meine Tochter (4 Jahre) hat vor einigen Wochen durch einen Unfall beim Herumtoben eine Außen-Lampe unserer Hausanlage kaputt gemacht (sie ist darauf gefallen, und das Glas ist zersplittert). Der Geschädigte ist in unserem Fall die Liegenschaftsverwaltung der Hausanlage. Nun dachte ich zunächst, daß dafür die Haftpflicht aufkommen muß. Doch die sagt, daß sie für Schäden, die Kinder unter 7 Jahren verursachen, nicht aufkommen müßte. Jetzt habe ich auch von anderer Seite gehört, daß das wohl so stimmt. Ich habe aber auch gehört, daß auch wir selbst für den Schaden nicht aufkommen müßten, wenn wir unsere Aufsichtspflicht nicht verletzt hätten (mein Mann stand wenige Meter von unserer Tochter entfernt, hatte sich nur zum Unfallzeitpunkt gerade umgedreht, um nach der kleinen Schwester zu sehen). Könnten Sie uns die rechtliche Lage erklären? Wäre schön, wenn wir um die Bezahlung herum kommen könnten, die Lampe kostet einen Haufen Geld und das Kind ist zu allem Überfluß für sein Leben mit einer sehr großen Narbe im Gesicht gestraft. Vielen Dank für eine Antwort und, entschuldigen Sie bitte den langen Text! Liebe Grüße, Veronika!
Hallo, das Kind haftet selber erst ab 7, Sie als Eltern nur, wenn Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn die Versicherung nicht zahlt, müssem Sie auch nicht selber zahlen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Bei Kindern unter 7 Jahren und wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (was bei Euch nicht der Fall ist ) bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen ! LG Janine
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