Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich habe 2 Kinder. Ich arbeite ganz normal von Montag bis Freitag (manchmal auch am Samstag). In meinem AV steht: der Arbeitnehmer ist zur Leistung von Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit, im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, verpflichtet. Nun meine Frage. Darf der AG Samstag-Arbeit für mich einfach anordnen? Da wird ja nicht mal mehr gefragt. Private Termin sind mir so ja nicht mal mehr am Wochenende möglich. Letztes Wochenende sollte ich schon ar- beiten. Erst am späten Freitag Abend erfahre ich, ob ich nun wirklich Samstag eingeteilt bin oder nicht. So kann ich ja nichts mehr planen. Letztes Wochenende mußte ich nun doch nicht, dafür soll ich dieses. Meine Kollegin hat Samstags immer eine Reha-Maßnahme. Die soll jetzt einen Nachweis bringen, daß der Termin nicht anders möglich ist. Vielen Dank schon mal im voraus. Doreen & Niklas
Hallo, das hängt von Ihrem Vertrag ab u kann auf die Ferne nicht beantwortet werden Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit