Elisalisa.15
Hallo Frau Bader, ich habe nicht so gute Erfahrungen bei der Befunderhebung einer Schwangerschaft erlebt. Den ganzen Umfang möchte ich hier nicht darlegen. Mir geht es um die Fragen der Mutterschaftsrichtlinie hinsichtlich Betreuung in der Schwangerschaft. Ist die MRL bindend in der ärztlichen Behandlung? Welche Dokumentationsanforderungen gab es 2006 in der damals gültigen Fassung in der 9.-10. SSW? Welche gab es bei Feststellung eines pathol. Befundes? Welche Berechnung wird bei der Feststellung der SS in der MRL beim Ersttrimesterscreening zugrunde gelegt - nach letzter Regel oder nach Ultraschallbefund?
Hallo, bitte im Forum von Dr. Mallmann fragen. Liebe Grüße NB
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