Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Reicht es aus?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Reicht es aus?

Kristeal

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinen Wunsch nach Elternzeit schriftlich bei meinem Arbeitgeber eingereicht . Seine schriftliche Antwort lautete: Mein Antrag sei eingegangen und zur Kenntnis genommen . Ist diese Antwort ausreichend, um meine Elternzeit anzutreten? Dankeschön für ihre Antwort, Frau Bader. mit freundlichen Grüßen Kristina A.


Sternenschnuppe

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Ja. Mehr muss er auch nicht machen, da es kein Antrag ist sondern nur eine Meldung. Er hat da eh kein Mitspracherecht und darf nur abnicken. Das hat er mit dieser Antwort gemacht.


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