Kristeal
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinen Wunsch nach Elternzeit schriftlich bei meinem Arbeitgeber eingereicht . Seine schriftliche Antwort lautete: Mein Antrag sei eingegangen und zur Kenntnis genommen . Ist diese Antwort ausreichend, um meine Elternzeit anzutreten? Dankeschön für ihre Antwort, Frau Bader. mit freundlichen Grüßen Kristina A.
Hallo, ja. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja. Mehr muss er auch nicht machen, da es kein Antrag ist sondern nur eine Meldung. Er hat da eh kein Mitspracherecht und darf nur abnicken. Das hat er mit dieser Antwort gemacht.
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