Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtsunsicherheit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechtsunsicherheit

Mitglied inaktiv

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Wir leben erst seit einem reichlichen Jahr in Deutschland. Ich bin Hausfrau, habe mich beim Arbeitsamt nicht wieder gemeldet, da sowieso nicht vermittelbar - wurde gesagt - Mein Mann (Deutscher) ist also Alleinverdiener. Jetzt erwarten wir unser erstes Kind. Welche Unterstützung kann unser Kind und ich erwarten und wo beantragen? Vielen Dank- Lourdes


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Lourdes, 1. Kindergeld Bekommt jeder, unabhängig von den Einnahmen, wenn er in D wohnt 2. Erziehungsgeld (nach Einkommensgrenzen netto) Nach dem alten Gsetz (bis 31.12.2000) Bis 6. Lebensmonat liegt die Grenze bei 100.000 DM Ab 7. Monat liegt die Grenze bei einem Kind bei 29.400 DM Gruß, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Sorry, habe ausversehen die "Abschick"-Taste gedrückt. Evtl. bekommen Sie noch Mutterschaftsgeld- das kommt auf Ihr Krankenkassen-Verhältnis an. Aber eher nicht. Evtl sonst ein einmaliges Entbindungsgeld, aber auch da müssen Sie selbst in einer gesetzl. KK versichert sein. Mehr fällt mir jetzt nicht ein. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Vielen Danke für die Information - Lourdes Maria


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