Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtslage Kinderbereuung

Frage: Rechtslage Kinderbereuung

Mitglied inaktiv

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Wie sieht die Rechtslage aus bzw. was muss ich beachten wenn: ich mein 4 Monate altes Kind 1x die Woche ganztägig gegen geringes Entgeld bei einer Bekannten zur Aufsicht abgebe. Und wie sieht der Versicherungsschutz für beide Seiten aus?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Bekannte haftet, wenn dem Kind etwas passiert. Deshalb sollte man einen HAftungsausschluss vereinbaren. Ausserdem musssie den Verdienst versteuern. Schauen Sie mal bei: http://www.kindertagesbetreuung.de/K19.html und www. tagesmuetter-bundesverband.de Gruß, NB


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