Jessi86
Hallo Frau Bader, heute habe ich mal eine andere Frage, aber vielleicht können Sie ja trotzdem weiterhelfen!? Meine Tochter hat sich heute leider eine Handy Aufladekarte von einem falschen Anbieter gekauft. Wie zu erwarten wurde sie nicht zurück genommen. Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass sie mit 9 Jahren ja noch nicht geschäftsfähig wäre und die Karte somit zurückgenommen werden muss!!! Stimmt das so?
Hallo, wo war denn das? Zum Filialleiter gehen und Zorres machen. Mit dem Gewerbeaufsichtsamt drohen. Die dürfen gar nichts an eine 9jährige verkaufen-es sei denn es ist mit Mittel aus Taschengeld bezahlt. Liebe Grüße NB
TinaDA35
Kinder ab 7 Jahren sind eingeschränkt geschaeftsfaehig, d. h. sie duerfen Einkaufe taetigen die im Rahmen des Taschengeld liegen. Sie kennen noch keine Vertrag abschließen.
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit