Fravy
Hallo Frau Bader, die Aussagen sind sehr unterschiedlich, deswegen wende ich mich an Sie. Ich bin freiberuflich tätig und über die Künstlersozialkasse gesetzlich versichert. Daher bekomme ich Mutterschaftsgeld. Frage: Was passiert, wenn ich in den Wochen vor und nach der Geburt Aufträge annehme und Rechnungen in diesem Zeitraum stelle? Wird mir das Mutterschaftsgeld gestrichen? Darf man überhaupt arbeiten in diesem Zeitraum? Grüße Fravy
Hallo, da Sie selbständig sind, dürfen Sie vor und nach der Geburt arbeiten. Inwieweit das angerechnet wird, kann ich nicht sagen Liebe Grüsse, NB
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