maja190186
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Auskunft.. jetzt habe ich noch eine kurze Frage dazu. Sie schrieben dass die Gesetztesänderung 2013 erfolgte (Unterbrechung Elternzeit wg erneuten Mutterschutzfristen). Nun habe ich im Internet mal geschaut nach einem Musterbrief, weil ich nicht wusste wie ich das am besten formuliere. Ich habe etwas gefunden aber das steht etwas von 2007 und dem Bezug auf den Kiiski-Fall. Ist das etwas anderes bzw hat sich das Gesetz 2013 geändert? Möchte nichts falsch machen. Vielen Dank
Hallo, kenne den Musterbrief nicht. Schreiben Sie doch einfach, dass Sie wegen § 16 BEEG die EZ aufgrund einer neuen SchWs unterbrechen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ersetze einfach den Kiiski-Fall durch "§ 16 Absatz 3, Satz 3 BEEG" Gruß Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt