kernhsil
Hallo Frau Bader, bei dieser Frage geht es mir darum, ob ich meinen Grundvertrag ändern muss, wenn der neue Mutterschaftsurlaub direkt an dem Ablauf der alten Elternzeit anschließt. (die 6 Wochen vor dem errechneten Termin). Oder habe ich dann wieder max. 3 Jahre Elternzeit, wo ich überlegen kann, ob ich dann den Grundvertrag nach Ablauf der erneuten Elternzeit von Vollzeit auf Teilzeit ändere? Können Sie mir bitte hier weiterhelfen? Danke! Viele Grüsse S. K.
Hallo, üblicherweise wird der Hauptvertrag nicht geändert. Wenn man in der Elternzeitteilzeit arbeitet, kann ein zusätzlicher Vertrag oder eine Ergänzung vorgenommen werden. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Der Arbeitsvertrag (Grundvertrag aus der Zeit vor dem ersten Mutterschutz) bleibt weiter erhalten. Für ein weiteres Kind hat man weitere 3 Jahre Elternzeit. Gruß Sabine
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