Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Re:Re: Muss ich den Grundvertrag in einem erneuten Mutterschaftsurlaub ändern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Re:Re: Muss ich den Grundvertrag in einem erneuten Mutterschaftsurlaub ändern?

kernhsil

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Hallo Frau Bader, bei dieser Frage geht es mir darum, ob ich meinen Grundvertrag ändern muss, wenn der neue Mutterschaftsurlaub direkt an dem Ablauf der alten Elternzeit anschließt. (die 6 Wochen vor dem errechneten Termin). Oder habe ich dann wieder max. 3 Jahre Elternzeit, wo ich überlegen kann, ob ich dann den Grundvertrag nach Ablauf der erneuten Elternzeit von Vollzeit auf Teilzeit ändere? Können Sie mir bitte hier weiterhelfen? Danke! Viele Grüsse S. K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, üblicherweise wird der Hauptvertrag nicht geändert. Wenn man in der Elternzeitteilzeit arbeitet, kann ein zusätzlicher Vertrag oder eine Ergänzung vorgenommen werden. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Der Arbeitsvertrag (Grundvertrag aus der Zeit vor dem ersten Mutterschutz) bleibt weiter erhalten. Für ein weiteres Kind hat man weitere 3 Jahre Elternzeit. Gruß Sabine


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