Frage: Probleme mit der Hortbetreung

Hallo, Meine Kinder 6 und 7 Jahre besuchen eine gebundene Ganztagsschule. Aus beruflichen Gründen sind sie oft in der Betreuung bis kurz vor 18 Uhr. Diese wurde mir auch durch das Amt genehmigt. Jetzt gibt es die Möglichkeit, dass die kinder durch einen externen Anbieter am Judountdrricht in der Schulsporthalle, die sich auf dem Schulgelände befindet teilzunehmen. Das Problem besteht darin, dass die Kinder durch eine Zwischentür über den Schulhof in die Sporthalle gelangen, aber nach der Beendigung des Kurses den Weg um das gesamte Gebäude gehen sollen also das Schulgebäude verlassen und öffentliche Strasse benutzen, um sich dann durch die Haupttür im Späthort anzumelden.Ich empfinde es als Zumutung da ich denke, dass die Aufsichtspflicht bei der Schule liegt. Ich zähle auch nicht zu den Helicoptereltern und traue meinen Kindern das zu, aber mich würde die rechtliche Grundlage interessieren. Auf Nachfrage ob die Durchgangstür nicht solange offen bleiben kann, bis die Kinder im Hort sind wurde gesagt, dass zuviel Durchgangsverkehr wäre, und die Erzieher dann den Überblick verlieren. Ich denke aber dass durch meinen Betreuungsvertrag ,dass Recht bei mir liegt da die Schule die Aufsicht hat und meine Kinder dass Gebäude nicht verlassen müssen.Der externe Anbieter kann die Kinder nicht zurückbringen, da der Trainer alleine ist, und die nächste Gruppe bereit ist zum Training. Es wäre super nett wenn ich Meinungen und Hilfe erhalte. Lieben Dank

von falous am 20.12.2017, 19:19



Antwort auf: Probleme mit der Hortbetreung

Hallo, ich teile hier ihre Auffassung leider nicht. Zum einen ist es eine externe Veranstaltung, die Aufsichtspflicht der Betreuung endet also, zum anderen könnten dann fremde Kinder zu den Betreuten hinzu kommen, und das sehe ich als wesentlich an. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.12.2017



Antwort auf: Probleme mit der Hortbetreung

Hi! Ich denke, der Knackpunkt hier ist, das der Judounterricht durch einen externen Anbieter erfolgt, dem die Halle lediglich zur Verfügung gestellt wird. Ich gehe davon aus, das Angebot ist nicht im Hort inbegriffen, sondern du entscheidest dich sozusagen privat, diesen Unterricht statt des Hortes in Anspruch zu nehmen. In dieser Zeit wäre versicherungstechnisch und auch bezgl. Aufsichtspflicht der Hort auch nicht mehr zuständig. Der Hort ist erst wieder zuständig, wenn die Kinder diesen betreten/sich anmelden. Die Zeit dazwischen obliegt dem Ermessen der Eltern - können die Kids das oder nicht. Etwas anderes wäre es, wenn der Judounterricht durch den Hort angeboten wird - dann wäre der Hort dafür verantwortlich ist, den Kindern den Rückweg durch die Verbindungstüre zu ermöglichen bzw. der Hort wäre zumindest derjenige, der die Aufsichtspflicht hat.

von cube am 21.12.2017, 09:02



Antwort auf: Probleme mit der Hortbetreung

Da es sich um einen externen Kurs handelt, ist der Hort in dieser Zeit nicht zuständig. Du musst dein Kind da nicht anmelden, tust du es doch, obliegt die Betreuung Dir. LG

von Colien07022004 am 21.12.2017, 15:28



Antwort auf: Probleme mit der Hortbetreung

Ich sehe es wie die Vorschreiberinnen: wenn es ein externer Kurs ist, besteht auf dem Weg zurück keine Aufsichtspflicht des Hortes.

von malini am 21.12.2017, 16:32



Antwort auf: Probleme mit der Hortbetreung

Ich sehe es genauso wie die anderen. Außerdem finde ich, dass Grundschüler diesen kurzen, überschaubaren Weg durchaus allein bewältigen können.

von bellis123 am 21.12.2017, 16:49



Antwort auf: Probleme mit der Hortbetreung

Das ist ganz alleine dein Problem. Unzumutbar? Das werden ja keine Kilometer sein die,die Kinder gehen müssen. In dem Alter gehen viele Kinder sogar alleine zur Schule.

von kati1976 am 21.12.2017, 17:57