Mitglied inaktiv
Hallo! Habe von jemandem aus dem Forum gesagt bekommen,ich sollte sie doch mal fragen in welchen Dingen mein Ex bei dem was er mir heute vom Geschäft aus geschickt hat richtig liegt und wo nicht! Leben noch zusammen, doch sind schon eine Zeit kein Paar mehr und so langsam artet das ganze etwas aus. Hier seine e-mail an mich: Falls es soweit kommt heißt das für Dich: Anmelden bei einer gesetzlichen Krankenkasse (Mutter + Kind) Besuch bei einer Bank zwecks Giro-Kontoeröffnung Besuch beim Sozialamt zwecks Antrag auf Sozialhilfe Besuch beim Jugendamt, einholen von rechtlichen Hinweisen und Pflichten da geteiltes Sorgerecht Kein Internet und auch mit Deinem PC wird es schwer Ihn zu verheimlichen Wohnungssuche für Dich und Luca in näherer Umgebung (da Du nicht beruflich gebunden bist und auch nicht in absehbarer zeit dies sein wirst). Jederzeit Besuchsrecht, da dies der Gesetzgeber nicht näher erläutert Dein Handyvertrag muss umgeschrieben werden bzw. wird ein Limit gesetzt, das wiederum beim Unterhalt abgezogen wird. Bedenke dies alles ganz genau und rechne es genauso genau durch, denn jeder Unterhaltszahlung ist Individuell . Das soll Dir nur mal ganz genau bewusst werden Ich will auch nicht mit dir an einer Seite nur wegen Luca leben. Ich biete es dir an bei mir in der Whg zu leben solange du nix anderes hast, finaz. genauso wie Whg Aber wir leben jeder sein eigenes leben, du musst nicht mal mit mir reden Darfst alles soweit benutzen, aber überspann den Bogen nicht Dieses Thema hat jetzt und nun ein Ende Wenn Du ausziehen willst dann mache es, aber bedenke das Du immer auf dem rechtlichen Weg bleibst, ich werde Ihn genauso nutzen wie Du auch !!! Laut Gesetz steht mir auch min die Hälfte des Kindergeldes zu, da das Kind in meinem Haushalt lebt Unterhaltsinformation für mich Das angerechnete Einkommen, ist abzüglich Kredite und notwendige Anschaffungen innerhalb der Ehe oder Partnerschaft zu berechnen. Beispiel: Netto: ca.1500 € - 400 € Hypothek – 205 € Darlehn zwecks Umbau bzw. Errichten des selbst genutzten Wohnraums = ca. 895 € die als Nettogehalt berechnet wird. Laut Düsseldorfer Tabelle würde das einen Unterhalt von 199,- € bedeuten. Aber die Ex-Lebensgefährtin muss alle sozialen Leistungen des Kindes decken wie z.B. Krankenversicherung, Kindergarten usw.
Mitglied inaktiv
hallo! krankenkasse: dein kind ist kostenlos über dich versichert bank: wo ist da das problem? selbst wenn du in der schufa stehen solltest mit negativ einträgen, kannst du ein guthaben giro konto einrichten, lassen sich die landessparkassen meistens drauf ein sozialamt: hin, dann kannst du dir auch gleich eine kostenübernahme für eine eigene whg. holen geteiltes sorgerecht: ich gehe davon aus, dass du das kind mitnimmst! du musst dann den vater bei bestimmten dingen befragen, ob er einverstanden ist, wie z.b. schulwechsel, geplante op´s, umzug in ein anderes bundesland ... also bei schwerwiegenden veränderungen!!! natürlich kannst du weiterhin einen pc besitzen, den nimmt dir kein amt weg!!! ebenso kannst du einen internet-vertrag abschließen, um zu surfen!!! jederzeit besuchsrecht stimmt in diesem ausmasse nicht ganz! notfalls muss dies vor gericht bestimmt werden, normal sind alle 14 tage, bei bedarf auch öfter!!! handy: wie wäre es mit einer prepaid karte??? das kindergeld bzw. die hälfte, die ihm zusteht wird auf den unterhalt angerechnet, den eurer gemeinsames kind bekommt!!! ich würde mich an deiner stelle entweder beim jugendamt beraten lassen oder bei einer beratungsstelle!!! viel erfolg ~ evi
Mitglied inaktiv
Ich antworte jetzt mal nur zu ausgewählten Punkten. ixch verstehe ihn grundsätzlich, er dreht alles so hin, wie er es gerne hätte :-) Aber ganz oben und zuvorderst steht das KINDESWOHL. Danmit geht auch ein geregelter Umgang mit dem Vater einher. Das bedeutet: er kann nicht reinschneien und das Kind besuchen, wie er will, sondern das Kind muß eine Rhytmik und Regelmäßigkeit (=Verläßlichkeit) spüren. DAS ist erst mal wichtig, wenn ein Elternteil "verloren" geht. Das mit dem Unterhalt stimmt so nicht ganz. Und: geh ruhig zum Sozialamt und lasse Dich beraten. Zur Nor treten die dann an ihn ran und sagen ihm schon, was er an Unterhalt zu zahlen hat. Wie alt ist das Kind? Und: wenn er 199 EUR Unterhalt bezahlt, dasnn darf er seine Hälfte des Kindergeldes nicht behalten WENN er schon in die Düss.Tab schaut, dann soll er sie richtig lesen! Bis zu 135% des Regelunterhaltes darf er genau gar nix davon "behalten". Ich kann Dir nur raten seine versuche, seine felle zu retten sind legitim. Aber: lass Dich einfach nicht drauf ein. Versuche emotional Abstand zu bekommen. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Alles was Du mir geschrieben hast ist mir in der zwischenzeit klar. Der Typ hat mir nur Müll geschickt. Hab mich jetzt auch mal richtig schlau gemacht und wenn er sich schlau macht sollte er das schon richtig und mir nicht irgendwelche Lügen erzählen, nur um mich unterkriegen zu wollen!
Mitglied inaktiv
Luca wird am 15.4, 9 Monate.
Mitglied inaktiv
Luca wird am 15.4, 10 Monate.
Mitglied inaktiv
Hallo Beast_o_D, lass dich nicht unterkriegen :-) Da du sicher kein eigenes Einkommen hast, steht dir ein Beratungsschein für kostenlose Anwaltshilfe zu. Such dir, am besten SOFORT, einen Anwalt. Der berät dich dann kostenlos in allen Punkten und kann dir gute Tipps geben. Vor allem, rate ich zu einem schnellen Schlußstrich. Geh ganz schnell zum Sozial- und zum Jugendamt. Das ist nichts negatives. Damit du erstmal schnell ausziehen kannst und die Kraft und den Abstand bekommst um alles durchzustehen. Lieben Gruß Silke
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