Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Praxisgebühr!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Praxisgebühr!!!

Mitglied inaktiv

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Hallo!!! Ich weiss nicht genau ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber ich hoffe trotzdem das mir jemand weiterhelfen kann. Als ich das erste mal zu meiner FA ging musste ich 10 Euro Praxisgebühr bezahlen. Es stellte sich jedoch heraus das ich in der 7 SSW bin. Dann rief mein Mann bei der KK an und erkundigte sich ob man für Schwangerschaftsvorsorge 10 Euro bezahlen muss. Die sagten ihm jedoch das Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft keine Praxisgebühr kosten. Als ich heute wieder zu meiner FA ging musste ich wieder 10 Euro bezahlen. Nun kenn ich mich gar nicht mehr aus. Die KK sagt so und die FA sagt so. Wem kann ich glauben? Muss man nun in der SS 10 Euro bezahlen??


Mitglied inaktiv

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jedes mal doch keine 10euro? in der ss muß man doch öfters hin. komisch. wechsel doch mal die ärztin?


Mitglied inaktiv

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Beim ersten Mal wurde die Schwangerschaft wohl festgestellt; das ist dann natürlich keine Vorsorgeuntersuchung. Beim zweiten Mal war sicher schon das nächste Quartal und damit eine reine Vorsorgeuntersuchung (gebührenfrei) MÖGLICH: sobald aber der Arzt irgend etwas zu Dir sagt, was auch nur den Hauch einer Beratung hat, wird die Gebühr fällig. REINE Vorsorgeuntersuchung kann so ablaufen: Guten Tag sagen, Blutdruck messen, Urin untersuchen, ggf. Hb-Bestimmung, wiegen, Bauch abtasten, Eintrag in den Mutterpaß:Schluß. Sobald ein Wert nicht der Norm entspricht und kommentiert wird ist es keine Vorsorge mehr. Auch eine Frage von Dir zu irgend einem Zipperlein macht aus der Vorsorge eine Beratung! Natürlich muß man da nicht gleich den Arzt wechseln, denn der kassiert ja nur im Auftrag der Krankenkassen, die sich das Ganze ausgedacht haben.


Mitglied inaktiv

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Mir wurde es so erklärt: sobald ein Krankenschein oder Rezept ausgestellt wird, muß die Schwangere 10€/Qartal zahlen. Und für Follsäure mußte ich auch zahlen.


Mitglied inaktiv

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kleines Zitat: Die KBV hat daraufhin konkretisiert, dass beim sog. Check up, der Krebsvorsorge, Impfungen oder der Schwangerschaftsvorsorge die Zahlung der Praxisgebühr entfällt. Zu diesen Leistungen gehörten die Anamneseerhebung, die Untersuchung nach Vorgabe aus den einschlägigen Richtlinien, die Mitteilung der erhobenen Befunde und die entsprechende Beratung der Patienten. Erst wenn aufgrund des Befundes eine weitere Diagnostik oder Therapiemaßnahmen notwendig sind, müsse die Praxisgebühr erhoben werden. Dies ist zweifelsohne korrekt, stimmt aber nur, wenn sich die Inhalte des Gesprächs tatsächlich nur auf die Vorsorgeleistung beziehen. Beachtenswert ist darüber hinaus, dass bei der Vorsorge-Impfung in der Gebühr nur die Impfanamnese und –beratung sowie die Eintragung in den Impfpass enthalten ist. Eine ggf. notwendige „Impffähigkeitsuntersuchung“ hingegen kann nach Nr. 1 oder 2 EBM berechnet werden. In diesem Fall fällt auch die Praxisgebühr an, wenn keine Befreiung aus anderen Gründen vorliegt!


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