Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, darf der AG, wenn die Beschäftigung nur im Stehen ausgeführt werden kann, Pausen von Schwangerern (zum setzen) von der Arbeitszeit abziehen (Ausstempeln verlangen)? Danke
Hallo, nein. Wenden Sie sich an Ihren FA und das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn ich mal kurz was dazu sagen darf... das Mutterschutzgesetz besagt im § 2 das: " Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen." Demzufolge würde ich sagen das Dein AG diese Pausen nicht von der Arbeitszeit abziehen darf. Aber ganz ehrlich gesagt wird die Schwangerschaft mit zunehmenden Bauch ja auch anstrengender. Und stehend sowieso. Besprich dies doch mal mit Deiner Frauenärztin, ob sie Dich für die restl. Schwangerschaft ganz aus dem Verkehr ziehen kann, sprich Beschäftigungsverbot. Dann bekommst Du Dein vollständiges Gehalt weiterhin und musst Dich nicht solchen Strapazen aussetzen. LG Kathi
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