Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, es geht um die Rückzahlung des ERzgeldes. bzw. um den Pauschalabzug von 22 bzw. 27%. Mein Mann war im betreffenden Jahr Dokorand mit Einkünften aus selbst. Arbeit und ich bekam Mutterschaftsgeld. Beide sind wir keine Beamten, selbstständig auch nicht, das war eine einmalige Tätigkeit. Gelten für uns 22 oder 27%? Vielen Dank Anneliese
Hallo, Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wieso müsst Ihr Erziehungsgeld zurückzahlen? Hat zwar nichts mit Eurer Frage zu tun, aber mich würde es interessieren - braucht ja nicht zu antworten, aber wenn doch, wär's schön ;), danke.
Mitglied inaktiv
Hallo, wir hatten Budget bekommen und für das 2. halbe Jahr hat mein Mann zu viel verdient, so daß wir einiges zurückzahlen müssen. Ich weiß nicht mehr genau, wo die Einkommensgrenzen für das 2. halbe Jahr liegen, aber wir lagen halt drüber. Grüße Anneliese
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