Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pauschalabzug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Pauschalabzug

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, es geht um die Rückzahlung des ERzgeldes. bzw. um den Pauschalabzug von 22 bzw. 27%. Mein Mann war im betreffenden Jahr Dokorand mit Einkünften aus selbst. Arbeit und ich bekam Mutterschaftsgeld. Beide sind wir keine Beamten, selbstständig auch nicht, das war eine einmalige Tätigkeit. Gelten für uns 22 oder 27%? Vielen Dank Anneliese


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wieso müsst Ihr Erziehungsgeld zurückzahlen? Hat zwar nichts mit Eurer Frage zu tun, aber mich würde es interessieren - braucht ja nicht zu antworten, aber wenn doch, wär's schön ;), danke.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, wir hatten Budget bekommen und für das 2. halbe Jahr hat mein Mann zu viel verdient, so daß wir einiges zurückzahlen müssen. Ich weiß nicht mehr genau, wo die Einkommensgrenzen für das 2. halbe Jahr liegen, aber wir lagen halt drüber. Grüße Anneliese


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.