Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Patenschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Patenschaft

Mitglied inaktiv

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Wir möchten gerne sowas wie ein Testamant machen, in dem wir hinterlegen, zu wem unsere Tochter kommen würde wenn uns etwas passiert. Muß man die "Paten" darüber informieren ? Und wieviel Rücksicht wird im Fall der Fälle auf unsere Wünsche genommen ? Eigentlich möchte ich die Paten nicht informieren, um sie nicht unter Druck zu setzen. Spielen Taufpaten eine Rolle wenn kein testament gemacht worden ist ? Wo kann man sich denn genauer zu diesem Thema beraten lassen? mit freundlichen Grüßen und Dank im Vorraus Nicole K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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der, bei dem das kind aufwachsen soll, FALLS den eltern etwas passiert, MUSS davon informiert werden und einverstanden sein. wird kein testament gemacht, spielen die taufpaten KEINE rolle. lg two_kids


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