Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht. Wenn man nach der Geburt wieder voll arbeitet (keine Elternzeit) und dann aufgrund eines Nabelbruchs eine OP fällig ist (OP nötig, aber nicht direkt "akut", also in einem gewissen Rahmen "planbar"), kann dann der Arbeitgeber verlangen, dass man die OP mit ihm abstimmt (und damit quasi auf St.-Nimmerlein verschiebt)? Der Arbeitgeber hat bereits einen Arbeitnehmer gekündigt, der sich (geplant) hat operieren lassen (medizinisch notwendig), da die OP "mit Firmenanliegen kollidiert" habe; allerdings ist die Firma (aufgrund finanzieller Notlage) in der Situation, dass jeder Ausfall eines Arbeitnehmers zwangsläufig "mit Firmenanliegen kollidiert". Für eine Antwort, inwieweit Operationen dieser Art mit dem Arbeitgeber absprochen werden müssten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Hallo, ich würde dem AG gar nicht sagen, dass die OP verschiebbar ist. Attest vom Arzt und fertig. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld