mimiblue
Hallo Frau Bader, unser Betrieb hat über 15 MA. Nun würde ich gerne im 2 EZ Jahr arbeiten. Ich habe vorher in TZ (18h) gearbeitet. Kann der AG, wenn ich 7 Wochen vohrer schriftlich einen Arbeitsantrag während EZ stelle, mich rein rechtlich ablehnen? Oder ist er verpflichtet mich einzustellen wenn ich den Antrag rechtzeitig stelle? Wenn ja- in welchen Fällen kann der AG MEINEN ANTRAG ABLEHNEN? lg mimi
Hallo, wenn Sioe doche inen TZ-Vertrag haben können Sie mit Antargsfrist 7 Wo. ind er EZ weiter Tz arbeiten. Betriebliche GRünde kann der Ag da ja nicht vortragen. Liebe Grüße NB
peekaboo
wenn Du diese "Forderung" nicht schon beim "Elternzeitantrag" gestellt hast. LG Peeka
mimiblue
ok danke.... aber wenn ich weniger als die 18 h arbeiten möchte - also auf Minijob - WAS IST DANN - kann er es verwehren? lg mimi
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit