Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, da meine Frage bereits in den Hintergrund zurück gerutscht ist möchte ich nochmal nachboren:) Also würde die Innungskrankenkasse auch im Falle einer geringfügigen Beschäftigung mein Gehalt übernehmen???? Als ich Vollzeit gearbeitet habe hat die Innung. anteilsmäßig mein Gehalt in der Schwangerschaft übernommen , da unser Betrieb weniger als 6 Mitarbeiter hat. Nun bin ja wieder schwanger arbeite aber auf 400 Eurobasis weiter ,wer übernimmt mein Gehalt dennn nun??? Danke schon mal im vorraus Gruß Kirsten
Hallo, bei einem 400 er übernimmt das niemand. Gruß, NB
Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!!
Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort, heißt das also im Klartext das auch die Firma wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird nicht bezahlen muß ??? Vielleicht sehen Sie meine Frage ja noch...danke schon mal im vorraus LG Kirsten
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung