Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal wegen Lohnübernahme ;)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal wegen Lohnübernahme ;)

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, da meine Frage bereits in den Hintergrund zurück gerutscht ist möchte ich nochmal nachboren:) Also würde die Innungskrankenkasse auch im Falle einer geringfügigen Beschäftigung mein Gehalt übernehmen???? Als ich Vollzeit gearbeitet habe hat die Innung. anteilsmäßig mein Gehalt in der Schwangerschaft übernommen , da unser Betrieb weniger als 6 Mitarbeiter hat. Nun bin ja wieder schwanger arbeite aber auf 400 Eurobasis weiter ,wer übernimmt mein Gehalt dennn nun??? Danke schon mal im vorraus Gruß Kirsten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!!


Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort, heißt das also im Klartext das auch die Firma wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird nicht bezahlen muß ??? Vielleicht sehen Sie meine Frage ja noch...danke schon mal im vorraus LG Kirsten


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