Mitglied inaktiv
Hallo! Vielen Dank für die prompte Antwort von vorgestern! Inzwischen hat sich mein AG bereit erklärt, mir Lohn fortzuzahlen, wenn ich ein offizielles BV von meinem Gyn bekomme (zur Erinnerung: Minijob, Kinderärztin). Das hat der mir nun geschrieben. Jetzt habe ich aber ein 2. Standbein. Ich arbeite außerdem als Honorarkraft in einer Praxis mit, bin dort NICHT angestellt. Darf ich jetzt dort auch nicht mehr arbeiten? Dort bekomme ich ja mit Sicherheit keine Lohnfortzahlung. Ich will ja grundsätzlich arbeiten, nur erlaubt es in der Klinik der Betriebsarzt nicht, in der Praxis fragt keiner, da bin ich ja allein verantwortlich. Was riskiere ich, wenn ich aus dem Angestelltenverhältnis Mutterschutzlohn beziehe und trotz BV freiberuflich weiterarbeite? Vielen, vielen Dank, ulllli
Hallo, wenn es die gleiche Tätigkeit ist, wäre ich vorsichtig. Es ist dem AG schwer zu vermitteln, wieso die Tätigkeit freiberuflich (hier gilt das MuchG ja nicht) möglich ist, im Angestelltenverhältnis aber nicht. Dumm ist halt, dass es hier keinen Anspruch auf MG gibt-wenn Sie privat versichert sind,können Sie mal nachfragen, ob dies vertraglich vereinbart ist - eher nicht. Liebe Grüsse, NB
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