Mitglied inaktiv
erstmal vielen Dank das sie so schnell geantwortet haben! Nun habe ich folgendes gefunden! Ein artikel aus einer Zeitschrift! >Mein sohn (4) lebt bei meiner Exfrau. >Sie will nach seinem 5 Geburtstag >heiraten. Kann ich verhindern, dass >mein Sohn einen neuen Namen erhält? >Nein, wenn ihre Exfrau nach dem 5 >Geburtstag heiratet, reicht sein >einverständnis allein, um den neuen >Namen zu bekommen. Stimmen sie nicht >zu, gibt das Fam.-gericht sein Okay. Also muss ich doch nicht zustimmen????
Hallo, der ARtikel ist so nicht richtig. Wenn das Kind den ANmen des Vaters hat muss dieser auch zustimmen. Das Familiengericht ersetzt die Erklärung nur in wenigen Fällen. ANders, wenn das Kind den Namen der Mutter trägt. Dann muss der Vater nicht zustimmen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?