Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal nachnameregelung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal nachnameregelung

Mitglied inaktiv

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erstmal vielen Dank das sie so schnell geantwortet haben! Nun habe ich folgendes gefunden! Ein artikel aus einer Zeitschrift! >Mein sohn (4) lebt bei meiner Exfrau. >Sie will nach seinem 5 Geburtstag >heiraten. Kann ich verhindern, dass >mein Sohn einen neuen Namen erhält? >Nein, wenn ihre Exfrau nach dem 5 >Geburtstag heiratet, reicht sein >einverständnis allein, um den neuen >Namen zu bekommen. Stimmen sie nicht >zu, gibt das Fam.-gericht sein Okay. Also muss ich doch nicht zustimmen????


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der ARtikel ist so nicht richtig. Wenn das Kind den ANmen des Vaters hat muss dieser auch zustimmen. Das Familiengericht ersetzt die Erklärung nur in wenigen Fällen. ANders, wenn das Kind den Namen der Mutter trägt. Dann muss der Vater nicht zustimmen. Gruß, NB


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