Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal nachgefragt :-)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nochmal nachgefragt :-)

maggvr

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Hallo, Ich bin jetzt etwas verwirrt über so viele verschiedene Antworte. Also nochmal konkret meine Situation (Sorry fürs nerven). Ich haben im August 2012 meinen Sohn bekommen und habe 2 Jahre elternzeit beantragt mit der bitte nach einem Jahr wieder in Teilzeit zu beginnen. Die Antwort meines AG war: ..... Wir freuen uns Sie im Aug/Sep 2013 wieder in TZ begrüßen zu dürfen". Einen Vertrag oder dergleichen haben wir allerdings noch nicht, nur diese Bestätigung. Jetzt bin ich wieder schwanger und bekomme auch wieder ein BV ( zahnarzthelferin). Was steht mir jetzt zu?? Könnte es wirklich sein das ich nix bekomme??? Könnte ich die EZ verkürzen wenn es wirklich so wäre???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen ab Beginn der TZ das Gehalt, was Sie bei TZ bekämen als Mutterschaftslohn. Wenn der AG Sie nicht am Empfang, Büro...einsetzt Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Die Antworten sind doch eindeutig. http://www.rund-ums-baby.de/recht/Beschaeftigungsverbot_105632.htm Den Teilzeitlohn, das was Du verdienen würdest, wenn Du arbeitest. Nur ! zum Mutterschutz darf man die Elternzeit vorzeitig beenden.


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