Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal Lohnpfändung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal Lohnpfändung

Mitglied inaktiv

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Hallo nochmal ! In dem Ehescheidungsfolgenvertrags steht: Wegen der vorstehenden Zahlungsverpflichtung unterwirft sich der Erschienene zu 1 (also mein Exmann) der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesammtes Vermögen ! Kann ich damit was anfangen oder bringt mir das so gar nichts ? LG Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eher schon, beurteilen kann man das aber nur, wenn man den ganten Vertrag kennet. Wer har den vertrag gemacht? Rufen Sie doch dort mal an! Gruß,NB


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