Mitglied inaktiv
Hallo nochmal ! In dem Ehescheidungsfolgenvertrags steht: Wegen der vorstehenden Zahlungsverpflichtung unterwirft sich der Erschienene zu 1 (also mein Exmann) der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesammtes Vermögen ! Kann ich damit was anfangen oder bringt mir das so gar nichts ? LG Julia
Hallo, eher schon, beurteilen kann man das aber nur, wenn man den ganten Vertrag kennet. Wer har den vertrag gemacht? Rufen Sie doch dort mal an! Gruß,NB
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