Mitglied inaktiv
Liebe Manuela, auch Teilzeitkräfte, die wegen der Höhe ihres Arbeitsverdienstes selbst nicht sozialversicherungspflichtig sind, haben Anspruch. Arbeitet zum Beispiel eine Frau nur wenige Stunden pro Woche und verdient sie dabei nicht mehr als 630 Mark im Monat, so steht ihr Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 400 Mark zu. Gezahlt wird es vom Bundesversicherungsamt (Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, wo auch das Antragsformular angefordert werden kann). Gruß, NB Jetzt meine frage ich verdiene aber weniger wie 630 dm,ich verdiene so rund 350 dm.habe ich dann auch einen anspruch auf die 400 dm??? Danke für die antwort!!! manuela
Liebe Manuela, das weiß ich leider nicht so genau. Diese vielen praktischen Einzelheiten kennen ich nicht. Fragen Sie doch mal bei dem von mir genannten amt nach. Gruß, NB
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