Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch mal zum nachnamen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: noch mal zum nachnamen

Mitglied inaktiv

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hallo ich möchte im mai heiraten und meine tochter ist aber nicht von meinem zukünftigen ehemann,kann sie trotzdem dan seinen nachnamen an nehmen und was muß ich dafür tun?? lg melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kann eine Einbenennung erfolgen, wenn der KV zustimmt. Es kommt aber darauf an, wessen NAmen sie jetzt trägt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo wenn du mit dem KV nicht verheiratet warst und das Kind glaub ich nicht älter wie 14j brauchst du niemanden fragen dann ist das deine oder eure entsch. den antrag stellst du beim Standesamt also da wo ihr alles für eure Hochzeit macht kostet allerdings was wir haben 2003 geh und pro name kostet ca 17€.LG


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