Mitglied inaktiv
hallo ich möchte im mai heiraten und meine tochter ist aber nicht von meinem zukünftigen ehemann,kann sie trotzdem dan seinen nachnamen an nehmen und was muß ich dafür tun?? lg melanie
Hallo, es kann eine Einbenennung erfolgen, wenn der KV zustimmt. Es kommt aber darauf an, wessen NAmen sie jetzt trägt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo wenn du mit dem KV nicht verheiratet warst und das Kind glaub ich nicht älter wie 14j brauchst du niemanden fragen dann ist das deine oder eure entsch. den antrag stellst du beim Standesamt also da wo ihr alles für eure Hochzeit macht kostet allerdings was wir haben 2003 geh und pro name kostet ca 17€.LG
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit