Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, leider bekam ich bei meiner letzten Anfrage nicht beide Fragen beantwortet. Deshalb starte ich noch mal einen Versuch. Ich möchte nach der Elternzeit gerne Teilzeit arbeiten. Im meinem Vertrag lautet es, daß ein bestimmter Arbeitsbereich in X mein Dienstort sei. Allerdings heißt es auch, daß ich verpflichtet sei, auch außerhalb des Dienstortes tätig zu werden. Bedeutet dies jetzt, daß mir mein Arbeitgeber auch einfach an einem ganz anderen Ort (und nicht in X) eine TZ-Stelle anbieten kann? Vielen Dank für die Auskunft und viele Grüße, Jasdan
Hallo, ich fürchte ja. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Sorry, aber das ist doch offensichtlich! Wenn im Vertrag steht, dass du auch woanders eingesetzt werden kannst, wird das schon stimmen.
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen